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Zoll Frage
#23
(20.10.2010, 20:47)SoulSeeker schrieb: wie is das eigtl. mit gigaminx und co? vom aussehen her is die ähnlichkeit ja nich gegeben aber sie verletzen prinzipiell ja bestehendes patentrecht von verdes wegen dem mechanismus. ich weiß dass es "geduldet" is da es halt minx sind aber könnte der zoll da nich auch sagen.. mooooment mal!

Ich habe damals 2x F2, 2x 2x2-LanLan und einen Domino-Cube bestellt.
Der Zöllner war sich nicht direkt sicher, aber er hatte den Verdacht, dass es gegen das Markenrecht verstößt, daher haben sie meine gesamte Bestellung einkassiert und Fotos zu dem lustigen Anwalt in Düsseldorf geschickt. Dieser hat dann entschieden welche Produkte sie als "Markenrechtsverletzung" deklarieren und welche nicht. So merkwürdig es auch klingt, den Domino-Cube durfte ich tatsächlich anschließend abholen, weil er keine Würfelform hat.

Zum Ablauf:
JEDES Paket aus dem Ausland (oder aus Europa mein ich, bin nicht ganz sicher) geht durch den Zoll. Wirklich JEDES. Aber sie fischen nicht alle raus, das wär viel zu viel Arbeit. Es werden Stichproben gemacht, wer nun entscheidet in welches Paket hineingesehn wird oder nicht, weiß ich nicht. Wenn nun das besagte Paket "durchrutscht" bekommts nen Aufkleber und die Sache ist formlos gegessen. Wird das Paket rausgenommen, gibt es auch noch eine Hürde -> Einschreiben oder nicht? Popbuying (bei mir damals) und Lightake vermutlich auch, verschicken ihre Pakete ab einem gewissen Warenwert per Einschreiben. Der Zoll darf diese Pakete nicht öffnen. Dazu muss man dann selbst schön dahinfahren und dort vor Ort das Paket aufmachen. Jetzt kommt der dumme Teil. Larf hat offenbar super Zollbeamte, die scheinbar nicht so genau hinsehen (um es mal höflich auszudrücken). Mein Zollbeamter hingegen wurde misstrauisch, hat telefoniert und meine Klamotten einkassiert. Den Rest hab ich ja bereits geschrieben.

Also:
Ausland -> Zoll
Zoll -> Stichprobe
Stichprobe "Nein" -> DHL/DPD/whatever, ab in den Briefkasten
Stichprobe "Ja" -> Paket öffnen
Zollbeamte versteht seinen Beruf -> Nachprüfen
Zollbeamte drückt ein Auge zu -> Nimm das Zeug mit Smile

@larf:
Das ist doch bis auf die "Grobe Ähnlichkeit" eine recht einfache Sache. Alles was "so aussieht" wie ein Rubiks Cube aber keiner ist, verstößt gegen das Markenrecht. Alles andere eben nicht, daher kein Problem.
Sobald etwas natürlich grob Ähnlich ist, wirds haarig...
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Zoll Frage - von Henri - 19.10.2010, 21:28

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